Haftungsausschuss

Der Teilnehmer (die Teilnehmerin) beteiligt sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Motorrad verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Insbesondere haftet der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter für das Motorrad und die eventuell damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden die durch den Teilnehmer verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.

Für Schäden, die an dem vom Teilnehmer benutzten Motorrad durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt der Teilnehmer uneingeschränkte Haftung.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, dem Grundstückseigentümer, allen Nutzungsberechtigten auf dem Grundstück, dem Straßenbaulastträger und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der Motorräder verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- und Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber Teilnehmer und Veranstalter. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen abgeschlossen.

Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer versichert ferner keinerlei körperliche Gebrechen zu haben und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Insoweit gilt auch die STVO.

Hat der Teilnehmer das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder der gesetzliche Vertreter.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich.